110.000 € Schadenersatz an Andreas Werth
Dem deutschen Staatsbürger, Andreas Werth, ist von der dänischen Patientenversicherung ein Schadenersatz von 110.000,- € zuerkannt worden.
Seine Frau, die 44-jährige Heike Werth, die während eines Urlaubs an der Nordsee Atembeschwerden bekommen hatte, ist am 18. April 2008 vor dem Eingang vom Krankenhaus Ringkøbing tragisch verstorben.
Ihr Ehemann hatte wiederholt versucht, bei dem Krankenhauspersonal Hilfe zu bekommen. Statt sich die Patientin anzusehen, hat man ihren Mann an ein Alarmtelefon in der Vorhalle verwiesen, das – wie es sich herausstellte – ausser Betrieb war. Erst als der Ehemann nach wiederholten Versuchen, Hilfe zu bekommen, mitteilte, dass seine Frau jetzt nicht mehr atme, hat das Personal sich darum gekümmert und hat ein Sauerstoffgerät besorgt, aber da war es zu spät.
Die Leitung des Krankenhauses, das keine Notfallstation mehr hat, sowie auch die ärztliche und politische Leitung der Region Mitteljütland haben von Anfang an jede Verantwortung des Krankenhauspersonals abgelehnt mit der Behauptung, das Personal habe sich genau an die internen Vorschriften gehalten.
Hätte Andreas Werth nicht – mitten im Unglück – das Glück gehabt, den damaligen Vorsitzenden des dänischen Patientenvereins, Erik Bach, zu kennen, wäre in dem Fall wahrscheinlich nichts weiteres geschehen. Der Patientenverein hat aber eine Polizeianzeige gegen die Krankenhausleitung erstattet, die jedoch – auf Grund von den Aussagen der ärztlichen Behörden der Region - von sowohl Polizei als Staatsadvokat abgelehnt wurde.
Der Anwalt des Patientenvereins, Svend Aage Helsinghoff, hat aber eine Beschwerde bei der dänischen Patientenversicherung eingereicht. Die Patientenversicherung ist zu dem Resultat gekommen, dass das Krankenhaus in Ringkøbing doch die Verantwortung trage. Die Patientenversicherung hat jetzt einen Schlussstrich darunter gesetzt hat und hat Andreas Werth einen Schadenersatz von 826.000 Dkr (110.000 €) zuerkannt.
Für Andreas Werth sind die knapp 2 Jahre seit dem Tod seiner Ehefrau dadurch erschwert worden, dass durch die Verantwortungsverflüchtigung der ärztlichen und politischen Behörden angedeutet wurde, die Hauptverantwortung für den Tod seiner Ehefrau sei ihm alleine zuzuschreiben. Obwohl der Schadenersatz ihm nicht seine Ehefrau zurückbringt, empfindet er ihn doch als eine Anerkennung davon, dass er keine Schuld am Tode seiner Frau trägt.
Der jetzige Vorsitzende des Patientenvereins, Villy O. Christensen, meint, der Ausgang dieser Sache werde ausserdem allen als kräftige Warnung davor dienen, Menschen in Not abzuweisen.
Für weitere Informationen kontakten Sie bitte:
Erik Bach, damaligen Vorsitzenden des dänischen Patientenvereins, Telefon +45 21 64 31 41
Villy O. Christensen, jetzige Vorsitzende des Patientenvereins, Telefon +45 60 13 00 12
Svend Aage Helsinghoff, Anwalt des Patientenvereins, Telefon +45 40 57 42 15